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Für Leistungsträger wie Vereine, welche das Bundesprogramm
"Kommunal-Kombi-Löhne" in Erwägung ziehen um zusätzliche, soziale Arbeit leisten
zu wollen und damit einen Beitrag zur Steigerung von sozialen Werten in der Region
planen, denen soll hier eine Plattform für erste praktische Schritte und auch
kleine Erklärungen zum Wesen und der Finanzierung geboten werden. Teilnehmer der Tagung: - Wolfgang Helmstädter, Bundesministerium f. Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung
Ziel der Bundesregierung waren seit Beginn der Maßnahmen 2008 100.000
Langzeitarbeitslose in sozialversicherte Beschäftigungsverhältnisse zu bringen.
Bis dato gelang das Vorhaben mit 9.000 Arbeitsplätzen über drei Jahre.
Die Anmeldung derartiger Tätigkeiten soll mit dem Dezember 2009 auslaufen.
Die Pauschale der *Förderung Bund-ESF über 100 € fällt weg bei unter 50
Jährigen und damit erhöht sich der Betrag der Geeinigt haben sich schon die Politiker auf die Ausweitung des Kommunal-Kombi
auf Kreise und kreisfreie Städte mit unter 15% Arbeitslosigkeit. Nun kommen noch
mehr Träger in Betracht aber die können voraussichtlich den Eigenanteil auch
nicht aufbringen. Betrachtung der Finanzverhältnisse und Zuschüsse Bei der Unterstellung dem Langzeitarbeitslosen eine sinnvolle Beschäftigung bieten zu können bei einem Bruttolohn von 1000 € und damit dem Gesamtbrutto inkl. Sozialversicherungsanteil des Arbeitgebers in Höhe von 1200 € ergibt sich folgende Betrachtung:
* andere Länder schießen weniger zu! - um die Finanzierung dieser Initiative gewährleisten zu können muß der Bund aus diesem Null-Runden-Spiel eine deutliche Nachbesserung für seine Bürger beschließen - der Anteil des ESF soll erhöht werden - der Kreis (oder kreisfreie Stadt) soll auch über den Betrag der Einsparung KdU Mittel zur Verfügung stellen - Verlängerung der Antragsfristen über den Dezember 2009 hinaus Welche Vorteile hat Kommunal-Kombi als Maßnahme? - Verbesserung des Angebots und der konkreten Hilfe für die Region und deren Bevölkerung mit großer Vielschichtigkeit, je nach Ausrichtung des sozialen Arrangements der Träger - Stabilisierung eines Gefühls des Gebrauchtwerdens für Langzeitarbeitslose - kreatives Ausleben von Ideen der aktiven Teilnehmer und damit eine große Unterstützung von Kommunen und Regionen auf vielen Gebieten - Förderung von Kunst und ähnlichen nichtkommerziellen Notwendigkeiten, wofür
eindeutig zu wenig gefördert wird wie Volkskunst, Integration von Behinderten,
Migranten, sozial Benachteiligten, älteren Mitbewohnern, technische
Denkmalspflege und Erhaltung auch kleinerer Objekte usw. Epilog Es soll die Aufgabe des Staats sein diese Finanzierung für
Maßnahmenträger günstiger zu gestalten, die Aufwendungen dafür sind gemessen an
den Gesamtausgaben nicht hoch. Wir als Träger werden für eine
bestmögliche Umsetzung von Ideen und dem Nutzen daraus für unsere Bürger sorgen. Veränderungen von staatlicher Seite seit dem 13.03.2009: Bisher galt, daß Gegenden mit mindestens 15%
Arbeitslosigkeit für die Beantragung von Kommunal-Kombi berechtigt waren, ab
April 2009 gilt ab 10% Arbeitslosigkeit. Diese Veränderung kann in keiner Weise
befriedigen, Ziel dieser Korrektur ist nur der Versuch die 11.000, von 100.000
möglichen, bisher bewilligten Arbeitsgelegenheiten anzuheben, weil nun noch mehr
Regionen berechtigt sind Anträge zu stellen. Diesmal werden auch Vereine und
Institutionen als potenzielle Arbeitgeber zum Zuge kommen, welche über mehr
finanziellen Spielraum verfügen. An der Wurzel des Übels wurde nichts geändert
(siehe Fazit, oben) Neuigkeiten über Kommunal Kombilohn Es gab eine kleine Anfrage an den Bundestag über dieses Thema und die Antwort liegt uns jetzt vor. Als Quelle möchte ich nennen: Dr. Petra Brangsch Zum Thema nützliche Links: Bundesinitiative Kommunal Kombi Bundesministerium für Arbeit und Soziales Diese Betrachtungsweise ist nicht nur die Meinung des Webmasters und Teilnehmer dieser Diskussionsrunde, vielmehr die einer breiten Masse von Beteiligten. |
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