Planet Waldheim, das Firmengebäude im Jugendstil

Home Feedback Impressum wo sind wir

Kommunal-Kombi
Stadt Waldheim die Vergangenheit Service-Angebote Jobs Verkauf Kommunal-Kombi Ziel und Zweck Grundriß Übernachtung Presse

 

 

Für Leistungsträger wie Vereine, welche das Bundesprogramm "Kommunal-Kombi-Löhne" in Erwägung ziehen um zusätzliche, soziale Arbeit leisten zu wollen und damit einen Beitrag zur Steigerung von sozialen Werten in der Region planen, denen soll hier eine Plattform für erste praktische Schritte und auch kleine Erklärungen zum Wesen und der Finanzierung geboten werden.
Das hier Aufgezeigte soll im Grunde nur die Richtung anzeigen und genannte Zahlen sind teilweise gerundete Werte. Monatelange Beschäftigung mit der Problematik gepaart mit der Teilnahme am Erfahrungsaustausch zum Bundesprogramm am 13.03.2009 in Leipzig, läßt sich dieses momentane Bild darstellen.
Es stellt ein Versuch dar Menschen mit Langzeitarbeitslosigkeit in sozialversicherungspflichtige, befristete Arbeit zu bringen und das vorhandene Potential dieser Menschen für die Öffentlichkeit zu nutzen.

Teilnehmer der Tagung:

Vertreter der Träger des Finanzierungsmodells wie Vereine, Städte und weitere freie Träger, ARGEn, optionierende Landkreise, insgesamt 354 gemeldete Teilnehmer

die wichtigsten Moderatoren der Tagung:

- Wolfgang Helmstädter, Bundesministerium f. Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
- Dr. Ulrich Walwei, Vizedirektor am Institut für Wirtschaft- und Berufsförderung
- Uwe Albrecht, Bürgermeister und Beigeordneter der Wirtschaft und Arbeit der Stadt Leipzig
- Dr. Werner Friedrich, Geschäftsführer Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (ISG)
- Wolfgang Tiefensee, Bundesminister und Beauftragter der Bundesregierung für die neuen Länder
  sowie andere Persönlichkeiten

 

Ziel der Bundesregierung waren seit Beginn der Maßnahmen 2008 100.000 Langzeitarbeitslose in sozialversicherte Beschäftigungsverhältnisse zu bringen. Bis dato gelang das Vorhaben mit 9.000 Arbeitsplätzen über drei Jahre. Die Anmeldung derartiger Tätigkeiten soll mit dem Dezember 2009 auslaufen.
In der Diskussion wurde klargestellt, daß dieses Modell verlängert werden soll, da es klare Vorteile für die betroffenen Menschen gibt und es einen positiven Effekt für das Wohlfühlen der Bürger in den einzelnen Regionen zu erwarten gibt. Minister Tiefensee hat entsprechende Forderungen zur Weiterführung von Kommunal-Kombi den Herren Müntefering und dem Herrn Minister Scholz vorgetragen aber diese wurden zunächst abgelehnt mit der Begründung der Unfinanzierbarkeit.
Zum Weiteren wurde durch die Diskussionsrunde festgestellt, daß die Finanzierung anders geregelt werden soll.
Wie sieht die Finanzierung zur Zeit aus:

Anzahl Arbeitnehmer gesamt

davon Anzahl Arbeitnehmer ab 50 Jahre

Stunden pro Woche

Gesamtbrutto inkl. Sozial-versicherungs-anteil Arbeitgeber

davon Sozial-versicherungs-anteil Arbeitgeber

Förderung Bund

Förderung Bund-ESF

Förderung Bund-ESF-Pauschale*

1

1

30

1.200 €

240 €

480€

200 €

100 €

 

Stunden pro Woche

Förderung aus Landesmitteln

Förderung aus Mitteln des Kreises

Förderung von anderen Geldgebern

Eigenmittel im Durchschnitt
**

30

220 €

 ?

 ?

200 €

Die Pauschale der *Förderung Bund-ESF über 100 € fällt weg bei unter 50 Jährigen und damit erhöht sich der Betrag der
**Eigenmittel im Duschschnitt auf 300 €.
Stellt sich also die Frage, wer kann sich diese Eigenmittel pro Monat leisten? Mit Sicherheit nicht jeder Träger. Das erklärt die relativ geringe Inanspruchnahme dieser Bundesinitiative.

Geeinigt haben sich schon die Politiker auf die Ausweitung des Kommunal-Kombi auf Kreise und kreisfreie Städte mit unter 15% Arbeitslosigkeit. Nun kommen noch mehr Träger in Betracht aber die können voraussichtlich den Eigenanteil auch nicht aufbringen.
 

Betrachtung der Finanzverhältnisse und Zuschüsse

Bei der Unterstellung dem Langzeitarbeitslosen eine sinnvolle Beschäftigung bieten zu können bei einem Bruttolohn von 1000 € und damit dem Gesamtbrutto inkl. Sozialversicherungsanteil des Arbeitgebers in Höhe von 1200 € ergibt sich folgende Betrachtung:

finanzielle Anteile

Bemerkungen

Saldo der Belstungen

1200 € Arbeitgeber gesamt

./.

je nach Förderung

max. 500 € Förderung Bund

Beim Fördern bis zur Einsparung den Kosten für Hartz IV Empfänger i.H.v. 498 €

ca. 0 €

200 € Bund-ESF

 

200 €

100 € ESF bei ab 50jährigen

 

0-100 €

220 € Landesmittel (Sachsen)*

Das Land hat eindeutig die Notwendigkeit dieser Bundesinitiative erkannt

 

180-280 € Fehlen (50jährig ja/nein)
davon kann der Kreis einspringen bis zur Höhe der KdU

Beim Fördern bis zur Einsparung den Kosten der Unterkunft für Hartz IV-Empfänger, da diese nicht mehr Gelder nach SGB II empfangen

0 €

* andere Länder schießen weniger zu!


Fazit:

- um die Finanzierung dieser Initiative gewährleisten zu können muß der Bund aus diesem Null-Runden-Spiel eine deutliche Nachbesserung für seine Bürger beschließen

- der Anteil des ESF soll erhöht werden

- der Kreis (oder kreisfreie Stadt) soll auch über den Betrag der Einsparung KdU Mittel zur Verfügung stellen

- Verlängerung der Antragsfristen über den Dezember 2009 hinaus
 

Welche Vorteile hat Kommunal-Kombi als Maßnahme?

- Verbesserung des Angebots und der konkreten Hilfe für die Region und deren Bevölkerung mit großer Vielschichtigkeit, je nach Ausrichtung des sozialen Arrangements der Träger

- Stabilisierung eines Gefühls des Gebrauchtwerdens für Langzeitarbeitslose

- kreatives Ausleben von Ideen der aktiven Teilnehmer und damit eine große Unterstützung von Kommunen und Regionen auf vielen Gebieten

- Förderung von Kunst und ähnlichen nichtkommerziellen Notwendigkeiten, wofür eindeutig zu wenig gefördert wird wie Volkskunst, Integration von Behinderten, Migranten, sozial Benachteiligten, älteren Mitbewohnern, technische Denkmalspflege und Erhaltung auch kleinerer Objekte usw.
 

Epilog

Es soll die Aufgabe des Staats sein diese Finanzierung für Maßnahmenträger günstiger zu gestalten, die Aufwendungen dafür sind gemessen an den Gesamtausgaben nicht hoch. Wir als Träger werden für eine bestmögliche Umsetzung von Ideen und dem Nutzen daraus für unsere Bürger sorgen.

Es ist in allen Fragen besser kommunale Arbeit entstehen zu lassen als das tägliche Warten auf die
nächste Serie im Fernsehen zu finanzieren.

 

Veränderungen von staatlicher Seite seit dem 13.03.2009:

Bisher galt, daß Gegenden mit mindestens 15% Arbeitslosigkeit für die Beantragung von Kommunal-Kombi berechtigt waren, ab April 2009 gilt ab 10% Arbeitslosigkeit. Diese Veränderung kann in keiner Weise befriedigen, Ziel dieser Korrektur ist nur der Versuch die 11.000, von 100.000 möglichen, bisher bewilligten Arbeitsgelegenheiten anzuheben, weil nun noch mehr Regionen berechtigt sind Anträge zu stellen. Diesmal werden auch Vereine und Institutionen als potenzielle Arbeitgeber zum Zuge kommen, welche über mehr finanziellen Spielraum verfügen. An der Wurzel des Übels wurde nichts geändert (siehe Fazit, oben)
 

Neuigkeiten über Kommunal Kombilohn

Es gab eine kleine Anfrage an den Bundestag über dieses Thema und die Antwort liegt uns jetzt vor. Als Quelle möchte ich nennen:

Dr. Petra Brangsch
wissenschaftliche Mitarbeiterin
im Büro des
MdB Katrin Kunert                                     kl. Anfrage
Fraktion DIE LINKE
Platz der Republik 1
11011 Berlin
 

Zum Thema nützliche Links:

Bundesinitiative Kommunal Kombi

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Diese Betrachtungsweise ist nicht nur die Meinung des Webmasters und Teilnehmer dieser Diskussionsrunde, vielmehr die einer breiten Masse von Beteiligten.

 
Senden Sie E-Mail mit Fragen oder Kommentaren zu dieser Website an: ker-an@web.de mit Fragen oder Kommentaren zu dieser Website.                                                                              www.anker-online.de
Stand:  September 2008